Energieaudit
nach DIN EN16247-1
Mit einem Energieaudit werden Energieeffizienzpotenziale identifiziert und darauf aufbauende Maßnahmen benannt, um den Energieverbrauch und die Energiekosten zu senken.
Alle Unternehmen, die kein KMU sind, sind verpflichtet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Freigestellt von dieser Pflicht sind Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem (EMAS) erfolgreich eingeführt haben.
Ihr Nutzen / Vorteil
- Erfüllung der gesetzlichen Pflicht hinsichtlich Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
- Identifizierung von Energieeffizienzmaßnahmen
- Möglichkeit zur Beantragung des Spitzenausgleichs (§10 StromStG) für KMU
- Möglichkeit zur Beantragung der EEG-Ausgleichsregelung
- Fördermittelberatung inklusive